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Die Aktien der Gesellschaft sind nicht zum Börsenhandel im amtlichen Markt oder geregelten Markt zugelassen oder in den geregelten Markt einbezogen, sondern in den Handel in den Entry Standard, einen Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. Anleger und Investoren müssen sich über die Tatsache bewusst sein, dass in diesem Teilbereich des Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse die europaweit vereinheitlichten hohen Transparenzanforderungen und strengen Anlegerschutzbestimmungen für organisierte Märkte nicht gelten. |
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